Willkommen!
Seit 18 Jahren berät und vertritt die Anwaltskanzlei Reibold-Rolinger ihre Klienten.
Neben dem Verbraucherbaurecht ist unsere Kanzlei auf die Rechtsgebiete Vertragsrecht, Wohneigentumsrecht, Mietrecht und die Beratung rund um Ihre Immobilie spezialisiert.
Die Bauherrenanwältin Manuela Reibold-Rolinger ist seit 10 Jahren mit viel Engagement im Bauherrenschutzbund e.V. Berlin als Vertrauensanwältin für die Interessen von privaten Bauherren aktiv.
Weiterhin ist sie seit 2008 als Schlichterin mit dem Ziel außergerichtlicher Streitlegungen in Bausachen tätig.
Rechtsanwaltskanzlei Reibold-Rolinger
Wormser Straße 99, D-55294 Bodenheim
Telefon: +49 6135 934 880
Allgemein
Forderungssicherungsgesetz und Verbraucher, neues Recht zum 1.1.2009
Das am 1.1.2009 in Kraft tretende Forderungssicherungsgesetz (FoSiG) dient der Sicherung von Ansprüchen der Werkunternehmer und deren finanziellen Forderungen. Private Bauherren müssen die Neuregelungen kennen, denn sie sind direkt betroffen.
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Aktuell
Ärger auf der Baustelle?BSB-Vertrauensanwältin Manuela Reibold-Rolinger aus Bodenheim bei Mainz weiß mehr zu den Konflikten beim privaten Hausbau und dem Umgang zwischen Bauherren und Bauunternehmer.
Schlichtung
SOBau und SchlichtungJeder Bauherr, der mit der Abwicklung seines Bauvorhabens befasst ist, weiß, dass es konfliktfreie Bauabläufe nicht gibt und dies auch in der Regel nicht durch eine optimale Planung, Vorbereitung und Vertragsgestaltung sicherzustellen ist.
Abnahme
Bauabnahme: Vorsicht vor Fehlern!Gleich ob Sie einen Bauvertrag nach der VOB/B oder nach dem BGB vereinbart haben, die Abnahme der Werkleistung des Bauunternehmers ist ein wichtiger Meilenstein in der bauvertraglichen Abwicklung.
Allgemein
Forderungssicherungsgesetz und Verbraucher, neues Recht zum 1.1.2009Das am 1.1.2009 in Kraft tretende Forderungssicherungsgesetz (FoSiG) dient der Sicherung von Ansprüchen der Werkunternehmer und deren finanziellen Forderungen. Private Bauherren müssen die Neuregelungen kennen, denn sie sind direkt betroffen.
Bauherrenschutzbund
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Zwangsversteigerungen
Vorsicht beim Immobilienerwerb aus der ZwangsversteigerungDie Prüfung der Bauakte beim Bauamt ist wichtig, denn sie offenbart weitere Details zur Immobilie – ob Baulasten eingetragen sind, was konkret genehmigt ist, ob noch zusätzliche Kosten auf den Erwerber zukommen. Leider haben Interessenten keinen Anspruch darauf, eine zu ersteigernde Immobilie zu besichtigen. Meist sind sie auf das von außen Sichtbare angewiesen, seltener lassen wohlwollende Schuldner einen Rundgang im Inneren zu. Dann allerdings sollte ein Bausachverständiger hinzu gezogen werden.

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